Befreiung von Fremdeinflüssen durch Aufklärung unwissender Verstorbener

Praxistipps in Kurzfassung


Inhaltsübersicht:


Geistige Vorbereitung

Man sollte zunächst Jesus Christus um Erlaubnis bitten, mit dem betroffenen Verstorbenen in gedankliche Verbindung treten zu dürfen:

Bitte an Jesus um Schutz, Hilfe und Inspiration während und nach der Kontaktaufnahme für sich, alle Angehörige und Bekannte durch Engel.
Dank für Erlaubnis, Kontakt, Schutz und Hilfe.

Aufklärung unwissender Geister

Dem Verstorbenen entsprechend seinem vermutlichen Erkenntnisstand in Gedanken mitteilen, daß

Nach solchen gedanklichen Aufklärung sollte man den Verstorbenen bitten, die für ihn/sie zutreffenden Schritte selbst einzuleiten.
Sofern konkrete Hilfen seitens des Verstorbenen erbeten werden, sollte man sie erfüllen, sofern sie sinnvoll und ihre Erfüllung möglich ist. Sofern Bitten jedoch unsinnig, schikanös oder auf geistigen Irrtümern beruhend sind, sollte man die Verstorbenen freundlich aber bestimmt auf den Sachverhalt hinweisen und die Nicht-Erfüllung begründen bzw. bessere Lösungsmöglichkeiten zusammen suchen.

Befreiung durch freiwilligen Weggang eines Geistes

Nach der Aufklärung den Verstorbenen in Gedanken ernsthaft bitten (bzw. im Falle eines boshaften, wenig einsichtigen oder sich sträubenden Geistes den Geist dazu auffordern),

Der nun frei werdende Mensch sollte dem Geist die mit einer Besetzung zusammenhängenden Belastungen verzeihen, beide sollten sich gegenseitig verabschieden und segnen.

Vorgehen bei widerspenstigen, boshaften Geistwesen

Weicht der Geist nicht, oder fängt er gar an, zu stören, sich zu wehren oder aggressiv zu werden, sollte Jesus sofort gebeten werden, ihn und evtl. geistige Auftraggeber und Helfershelfer durch Engel handlungsunfähig machen ('binden') zu lassen.
Sein Verbleiben ist meist ein Zeichen dafür, daß er Anrechte zum Bleiben besitzt. Dies ist z.B. der Fall, wenn der fremdbeeinflusste Mensch

Im ersten Falle sollte der störende bzw. sich rächende Geist um Verzeihung dafür gebeten werden, was man ihm angetan hat. Er sollte aber auch darauf hingewiesen werden, daß Jesus ihm selbst für seine Fehler auch nur dann Nachsicht und Verzeihung zukommen lasse, wenn er selbst auch verzeihungsbereit sei. Dann sollte man ihn bitten, den beeinflußten Menschen zu verlassen und seine Entwicklung im Jenseits dort fortzusetzen, wohin ihn göttliche Helfer bringen werden.
Im zweiten Falle ist es empfehlenswert, dem Besitzgeist in Gedanken klarzumachen, daß man aus eigenem Willen und mit Engelshilfe ernsthaft das falsche Verhalten korrigiere und nicht mehr gewillt ist, den Versuchungen oder inneren Zwängen und Erpressungen durch den Besetzer nachzugeben. Zugleich sollte man täglich - vor allem im Falle der inneren Versuchung oder eines Zwanges - Jesus um Hilfe, Standhaftigkeit und Stärkung des Willens beim Aufbau des erwünschten Verhaltens bitten.
Diese Verhaltensänderung entspricht dem biblisch empfohlenen '(seelischen) Fasten' und dem 'anhaltenden Beten', zeigt Gott und dem Besitzgeist die Ernsthaftigkeit des Änderungswunsches an und entzieht damit dem Besitzgeist einen großen Teil seines Einflusses. Mitunter weichen Geister dann auch ohne Befehl, zu weichen, weil sie einfach keine Erfolgserlebnisse beim Menschen mehr haben.
Manche Süchte können auf diese Weise relativ problemlos und ohne nennenswerte Entzugserscheinungen überwunden werden.
Genügt es nicht, ein fremdes Geistwesen durch Selbstdisziplin, Mäßigkeit und gedankliche Auseinandersetzungen zum Verlassen des Körpers zu bewegen, dann sollte man einem solchen widersetzlichen Geist zusätzlich energisch im Namen Jesu befehlen, zu weichen.

Verhalten gegenüber Geistern mit alten Herrschaftsrechten

Sollte auch diese Maßnahme nicht zum Vertreiben des Fremdgeistes ausreichen, besitzt der Geist höchstwahrscheinlich Anrechte auf den Besetzten aus früheren Zeiten. Meist wurde dann zwischen dem Besetzer und dem Besetzten ein Gehorsams- oder Untertänigkeitsvertrag (z.B. durch Pakt, Weihe, Gelübde, Blutsbrüderschaft o.ä.) abgeschlossen. Sofern dessen Gültigkeit 'auf Zeit und Ewigkeit' abgeschlossen war, hat ein Geist so lange Einflußmöglichkeit auf den Menschen, bis dieser die vertragliche Bindung erkennt und seinerseits kündigt, indem er sich von der Herrschaft des Geistes lossagt. (s. 'Lossagung von geistigen Bindungen')
Sollte eine Bindung an Satan, einen Dämon oder eine sog. 'Gottheit' oder andere Formen von Abgötterei vorliegen, ist nicht nur eine Lossagung davon, sondern vor allem eine Lebensübergabe an Jesus Christus dringend zu empfehlen. Nur dadurch kann ein entsprechend mächtiges Gegengewicht bzw. Übergewicht geschaffen werden.
Sobald evtl. bestehende Anrechte eines negativen Geistes nicht mehr existieren, dürfen Engel nun legal ihre Macht voll einsetzen. Dies war ihnen zuvor verwehrt, weil der Mensch evtl. erst eine Schuld erkennen und auflösen oder eine vertragsähnliche Bindung beseitigen sollte.
Es empfiehlt sich, generell zunächst die Ursachen beim fremdbeeinflußten Menschen zu erkunden und zu bereinigen. Vor allem evtl. vorhandene Anrechte eines Geistes aus früheren Inkarnationen sollten gekündigt werden.
Danach sollte man einem bösartigen, widerspenstigen Geistwesen ernsthaft androhen, sofern er nicht freiwillig gehe, werde er durch Engel handlungsunfähig gemacht, in seine höllische Gesellschaft zurückgeschickt oder günstigstenfalls in eine Straf- und Läuterungseinrichtung verbracht. Wenn er aber freiwillig und spürbar gehe und alle evtl. Helfershelfer und sonstigen negativen Hinterlassenschaften mitnehme, habe er die freie Wahl, wohin er und seine Helfer gehen wollen.
Sollte auch diese letzte Maßnahme nicht wirken, dann sollte man dem Geist im Namen Jesu Christi mit allem Nachdruck und Ernst befehlen, mit allen evtl. Auftraggebern und Helfershelfern erkenn- und spürbar aus dem Körper des Menschen zu weichen. Den Befehl sollte man dann durch das Wort 'Amen' (d.h. 'so soll es nun geschehen') vollziehen.
Diesen Befehl muß man evtl. einige Male wiederholen. Manchmal müssen dabei auch empfindlichen Strafen durch Engel angedroht werden. Weicht ein Geist dann immer noch nicht, sollte man Jesus bitten, Engeln die Straferlaubnis zu erteilen und die Strafen so intensiv und lange durchführen zu lassen, bis der Geist mit evtl. Auftraggeber, Helfern und Helfershelfern weicht.

Nach der Vertreibung

Nach der Vertreibung sollte man Jesus Christus bitten

Reinigung von negativen Hinterlassenschaften und Heilung

Jesus Christus bitten, daß Engel und gute Geistwesen

Schutz vor Rache erbitten

Man sollte nie vergessen, um Schutz durch Engel gegen jede Form von Rache, Nachstelllungen und feindliche Komplotte durch Satan, seine (jenseitigen und irdischen) Helfer und Helfershelfer zu erbitten für

Dank und Bitte um Vollzug des Erbetenen

Man sollte darum bitten, evtl. nicht erwähnte Hilfs- und Schutzmaßnahmen zusätzlich zu treffen und nach Gottes Weisheit, Plan und Willen nun das Werk zu vollbringen.
Jesus Christus und den von ihm beauftragten Engeln sollte man abschließend für die Hilfe und Befreiung von Herzen danken.
Durch 'Amen' (d.h. 'so soll es nun geschehen!') wird alles vollzogen und vollendet.


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