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Ehebruch und Ehescheidung

nach Bibel und Neuoffenbarungen Jesu


Inhaltsübersicht:


Biblische Hinweise zum Ehebruch

Im 6. Gebot Moses wird alles als verboten dargestellt, was auf die Unzucht, Hurerei und den Ehebruch nur irgendeine Beziehung hat, sowohl in leiblicher, wie ganz besonders in geistiger Hinsicht.

In Bibel und Neuoffenbarungen Jesu durch Prophet Jakob Lorber (1800-64) finden sich dazu weitere Hinweise und Erläuterungen:

Alle diese Gebote gehen letztlich darauf hinaus, den Nächsten so zu behandeln, wie man vernünftigerweise selbst behandelt sein möchte - sei es in Taten oder in Gedanken und Begierden.

Jesu Hinweise zu Ehebruch

Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib!

Eine weitere Auslegung dieses Mosaischen Gebotes 2. Mose.20,17: "Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses. Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes, noch seines Knechtes noch seiner Magd, noch seines Ochsen noch seines Esels, noch alles, was dein Nächster hat."

Jesus beschreibt, wie in der geistigen Welt dieses Gebot Kinderseelen vermittelt wird: (jl.gso2.093,01) Wir erblicken auf der Tafel mit deutlicher Schrift geschrieben: »Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib!«; -

(02) dass dieses Gebot hier im reinen Reiche des Geistes und ganz besonders im Reiche der Kinder sicher einem jeden Denker etwas sonderbar klingt, braucht kaum erwähnt zu werden. Fürs erste wissen diese Kinder noch nicht im geringsten, was da etwa ist ein ehelich Weib, und fürs zweite ist hier auch das Verehelichen beider Geschlechter untereinander durchaus nicht gang und gäbe, besonders im Reiche der Kinder. Im Geisterreiche findet dieses Gebot, dieser Betrachtung zufolge, also offenbar keine Anwendung.

(03) Man wird aber sagen: Warum sollte denn der Herr unter zehn Geboten nicht eines gegeben haben, welches allein den irdischen Verhältnissen entspricht? Denn auf der Erde ist die Verbindung zwischen Mann und Weib gang und gäbe und ist daher ein altbegründetes, auf der göttlichen Ordnung beruhendes Verhältnis, welches ohne ein Gebot nicht in der göttlichen Ordnung verbleiben kann. Also kann man hier ja annehmen, dass der Herr unter den zehn Geboten eines bloß für die Aufrechterhaltung der Ordnung eines äußeren, irdischen Verhältnisses wegen gegeben hat, damit durch die Aufrechterhaltung dieser Ordnung eine geistige, innere, höher stehende nicht gestört wird.

(04) Gut, wenn dem also ist, da sage ich: Dieses Gebot ist dann nichts als eine höchst überflüssige Wiederholung des ohnehin ganz dasselbe gebietenden sechsten Gebotes. Denn auch in diesem wird in seinem völligen Verlaufe alles als verboten dargestellt, was auf die Unzucht, Hurerei und den Ehebruch nur irgendeine Beziehung hat, sowohl in leiblicher, wie ganz besonders in geistiger Hinsicht.

(05) Wenn wir nun dieses ein wenig gegeneinander abwägen, so ergibt sich daraus, dass dieses Gebot für den Himmel gar nicht taugt, und dass es neben dem sechsten Gebote rein überflüssig ist.

(06) Ich sehe aber jemanden, der da kommt und spricht: He! lieber Freund, zu irrst dich. Dieses Gebot, wenn schon an und für sich nahe dasselbe verbietend, was da verbietet das sechste Gebot, ist dennoch für sich ganz eigen und höher stehend und tiefer greifend, als da ist das sechste Gebot. Beim sechsten Gebot wird offenbar nur die wirkliche grobe Handlung, in diesem zehnten aber das Verlangen und die Begierde als die allzeitigen Grundursachen zur Tat verboten. Denn man sieht es ja leicht ein, dass besonders junge Ehemänner auch gewöhnlich junge schöne Weiber haben. Wie leicht ist es einem andern Manne, dass er seines vielleicht nicht schönen Weibes vergißt, sich in das schöne Weib seines Nächsten vergafft, in sich dann einen stets größeren Trieb und ein stets größeres Verlangen erweckt, seines Nächsten Weib zu begehren und mit ihr seine geile Sache zu pflegen.

(07) Gut, sage ich, wenn man dieses Gebot von diesem Standpunkte zunächst betrachtet, so ergeben sich daraus nicht mehr als eine halbe Legion Lächerlichkeiten und Narrheiten, durch welche das Göttliche eines solchen erhabenen Gebotes in den schmutzigsten Staub und in die stinkendste Kloake des weltlichen Witzes und Verstandes der Menschen herabgezogen werden muß. Wir wollen beispiels- und erläuterungshalber geflissendlich einige Lächerlichkeiten anführen, damit dadurch jedermann klar werde, wie seicht und rein äußerlich dieses Gebot über acht Jahrhunderte hindurch aufgefaßt, erklärt und zu beabachten befohlen ward.

(08) Ein Mann soll also kein Verlangen nach dem Weibe seines Nächsten haben. Hier läßt sich fragen: Was für ein Verlangen oder Begehren? Denn es gibt ja eine Menge redlicher und wohlerlaubter Verlangen und Begehrungen, die ein Nachbar an das Weib seines Nächsten richten kann. Aber im Gebote heißt es unbedingt, »kein Verlangen haben«. Dadurch dürfen nur die beiden Nachbarn miteinander in der Konversation stehen, die Weiber aber müssen sich gegenseitig stets mit Verachtung ansehen. Das ist nicht mehr und nicht weniger als eine geradezu türkische Auffassung dieses mosaischen Gebotes.

(09) Ferner, betrachtet man die Sache buchstäblich und materiell, so muß man doch gewiß alles buchstäblich nehmen und nicht ein paar Worte buchstäblich und ein paar Worte geistig; was sich geradeso ausnähme, als so jemand an einem Bein ein schwarzes und an dem andern ein ganz subtil durchsichtiges weißes Beinkleid trüge. Oder als wolle jemand behaupten, ein Baum müsse so wachsen, dass die eine Hälfte seines Stammes mit Rinde, die andere ohne Rinde zum Vorschein käme. Dieser Betrachtung zufolge verbietet das zehnte Gebot nur das Verlangen nach dem Weibe des »Nächsten«. Wer kann das im buchstäblichen Sinne sein? Niemand anderer als entweder die nächsten Nachbarn oder auch nahe Blutsverwandte. Buchstäblich dürfte man also nur nach den Weibern dieser beiden Nächsten kein Verlangen haben, die Weiber entfernter Bewohner eines Bezirks, besonders aber die Weiber der Ausländer, die sicher keine Nächsten sind, könnten daher ohne weiteres verlangt werden. Denn solches wird doch ein jeder ohne Mathematik und Geometrie begreifen, dass man im Vergleiche zum nächsten Nachbarn einen andern, einige Stunden enternten oder gar einen Ausländer für einen Nächsten oder Nächstseienden nicht anerkennen kann. Seht, auch das ist türkisch, denn diese halten dieses Gebot nur gegenüber Türken, gegen fremde Nationen haben sie da kein Gesetz. - Gehen wir aber weiter.

(10) Ich frage: Ist das Weib meines Nächsten denn von der Haltung des göttlichen Gesetzes ausgenommen? Denn im Gesetze steht nur, dass ein Mann nach dem Weibe seines Nächsten kein Verlangen haben solle. Aber von dem, dass etwa ein geiles Weib nach ihrem nächsten Nachbarm kein Verlangen haben solle, davon steht im Gebote keine Silbe. Man gibt auf diese Weise den Weibern offenbar ein Privilegium, die ihnen zu Gesicht stehenden Männer ohne Bedenken zu verführen. Und wer wird es ihnen verbieten, solches zu tun, da für diesen Fall vom Herrn aus kein Gebot vorhanden ist? Auch das ist aus der türkischen Philosophie; denn die Türken wissen aus dem Buchstabensinne, dass die Weiber von solchem Gesetze frei sind. Daher sperren sie dieselben ein, damit sie nicht ins Freie kommen und andere Männer nach ihnen lüstern machen möchten. Gestattet schon ein Türke einem seiner Weiber einen Ausgang, so muß sie sich so unvorteilhaft für ihre körperlichen Reize vermummen, dass sie sogar einem ihr begegnenden Bären einigen Respekt einflößen würde. Ihre Reize darf sie allein nur vor ihrem Manne entfalten. Wer kann da auftreten und dagegen behaupten, als wäre solches nicht aus dem Buchstabensinne des Gebotes zu erkennen? Offenbar hat diese Lächerlichkeit ihren unleugbaren Grund eben im Gebote selbst. Gehen wir aber weiter.

(11) Können die nächsten Nachbarn nicht etwa schon erwachsene Töchter haben oder andere recht hübsche Dienstmädchen? Ist es nach dem zehnten Gebote erlaubt oder nicht, nach den Töchtern oder anderen Mädchen des Nächsten ein Verlangen zu haben, selbst als Ehemann? Offenbar ist solches gestattet, denn im sechsten Gebote ist vom Verlangen keine Rede, sondern nur von der Tat. - Das zehnte Gebot verbietet aber nur das Verlangen nach dem Weibe, also ist das Verlangen nach den Töchtern und allfälligen anderen hübschen Mädchen des Nächsten ohne Widerrede erlaubt. - Seht; da haben wir wieder eine türkische Auslegung des Gesetzes mehr. Um die Sache aber sonnenklar anschaulich zu machen, wollen wir noch einige solcher Lächerlichkeiten anführen. -

Gebot zur Regelung der Gedanken, Wünsche und Begierden

Diese Hinweise, dass alleine schon das Bestreben, an Eigentum bzw. an etwas, das dem Mitmenschen lieb, wert und teuer ist, zu gelangen und es ihm weg zu nehmen, geben klar zu erkennen, dass schon eine solche Absicht das Gebot der Nächstenliebe verletzt - und dass darum auf Gedankenzucht zu achten ist. Jesus begründet dies ausführlich so:

(jl.ev07.036,02) a  Du kannst denken, was du willst, so kannst du dadurch nicht sündigen, so dein Herz an einem unordentlichen Gedanken kein Wohlgefallen findet. Findest du aber an einem schlechten Gedanken ein Wohlgefallen, so verbindest du auch schon deinen Willen mit dem schlechten, aller Nächstenliebe baren Gedanken und bist nicht ferne davon, solchen Gedanken, der einmal schon von deinem Wohlgefallen und von deinem Willen belebt worden ist, in die Tat übergehen zu lassen, wenn dir die Umstände günstig erscheinen und die Tat ohne äußere Gefahr zulassen. Daher ist die weise Überwachung der im Menschenherzen vorkommenden Gedanken durch das geläuterte Licht des Verstandes und der reinen Vernunft ja doch von der höchsten Wichtigkeit, weil der Gedanke der Same zur Tat ist, und es könnte die notwendige und weise Überwachung der Gedanken wahrlich nicht trefflicher ausgedrückt sein als eben dadurch, dass da Moses sagt: "Laß dich nicht gelüsten nach diesem und jenem!" (2. Mose.20,17) Denn so es dich einmal stark zu gelüsten anfängt, so ist dein Gedanke schon belebt durch dein Wohlgefallen und durch deinen Willen, und du wirst dann deine Not haben, solch einen belebten Gedanken in dir völlig zu ersticken. Der Gedanke, und die Idee, ist ja, wie früher gesagt, der Same zur Tat, die da die Frucht des Samens ist. Wie aber der Same, so dann auch die Frucht! (a Mt.05,282.Sam.11,02Hiob.31,012.Petr.02,14;  ⇒ jl.ev07.036,02-04*;  jl.ev07.032,08jl.ev08.012,15-16* jl.ev03.066,12-13*;  jl.ev07.035,11-12 jl.ev07.036,02-04*)

03] Du kannst daher denken, was du willst; aber belebe keinen Gedanken und keine Idee eher zur Frucht, als bis du ihn vor dem Richterstuhle deines Verstandes und deiner Vernunft gehörig durchgeprüft hast! Hat der Gedanke da die Licht- und Feuerprobe bestanden, dann erst kannst du ihn zur Frucht oder Tat beleben, und es kann dich da dann schon gelüsten nach etwas Gutem und Wahrem; aber nach etwas Unordentlichem, das offenbar wider die Nächstenliebe geht, soll es dich nicht gelüsten! Und darin liegt das, was Moses in seinem letzten Gesetze ausgedrückt hat, und es liegt darin wahrlich wohl nie und nirgends der Widerspruch mit den inneren Lebensfunktionen, den du mit Hilfe deines scharfsinnigen Rabbi willst gefunden haben. Was soll, ja was kann aus einem Menschen werden, wenn er nicht schon frühzeitig lernt, seine Gedanken zu prüfen, zu ordnen und alles Unreine, Böse und Falsche aus ihnen zu scheiden? Ich sage es dir, solch ein Mensch würde schlechter und böser werden denn ein allerreißendstes und bösestes Tier!

04] In der guten und weisen Ordnung der Gedanken liegt ja der ganze Lebenswert eines Menschen. Wenn nun Moses zur Regelung der Gedanken, Wünsche und Begierden auch ein Gebot gab, - kann da ein ganz weise sein wollender oder sein sollender Rabbi ihn dahin verdächtigen, als hätte er ein solches am allermeisten zu berücksichtigende Gebot nicht vom wahren Geiste Gottes empfangen? Siehe, siehe, du Meine liebe Tochter, wieweit sich da dein Rabbi verstiegen hat!«

Regelung der Ehescheidung wegen Unzucht

(jl.ev03.071,05) (Frage des Cyrenius an Jesu:) "Wenn der ordentliche Mann oder das sittliche Weib der Ordnung und des Reiches Gottes wegen eine Ehescheidung verlangt, soll sie gegeben werden oder nicht?«

(06) Sage Ich: »Ja, da kann nach Verlangen des einen oder des andern Teiles eine Ehescheidung gegeben werden, jedoch keine gänzlich, aber immerhin mehr als allein von Tisch und Bett, sondern auch von der gegenseitigen Versorgungsverpflichtung und vom Erbrecht, welche zwei Dinge in einem minderen Scheidungsgrund erst dann erlöschen, wenn der eine Teil sich über drei Jahre hinaus völlig von dem nur von Tisch und Bett geschiedenen andern Teil ohne einen haltbaren Grund entfernt und sich nicht mehr gekümmert hat um den hinterlassenen Teil, sondern da seinem Vergnügen nachgegangen ist.

(07) Bei der Scheidung aber, die da bei deinem vorgebrachten Fall auf Verlangen des guten Teiles zu erfolgen hätte, erlischt auch in einem (zugleich) jeder weitere wie immer geartete Anspruch auf Recht.

(08) Aber es ist sehr darauf zu sehen, dass die Scheidung erst dann zu geben ist, wenn sie vom guten Teile verlangt wird und der schlechtere Teil darein einwilligt; willigt dieser nicht ein und verspricht dafür Besserung, so ist da auch dem guten Teile die Scheidung nicht zu geben, sondern ihm bloß eine Vormerkung (Protokollvermerk) zu machen, und er werde darauf zur Geduld ermahnet.

(09) Wollen aber in diesem Falle geschiedene Gatten in guter Eintracht wieder zusammengehen, so bedürfen sie keines neuen Ehebündnisses, sondern es tritt da nach dem Willen beider Teile das alte Bündnis in seine volle Kraft, und eine allfällig zum zweitenmal verlangte Scheidung kann sie nicht mehr trennen, außer im Notfalle von Bett und Tisch."

Sittsame Ehefrau hat mehr Recht auf Scheidung bei großer Geilheit des Mannes als umgekehrt

(jl.ev03.071,12) "Mehr Recht jedoch, die Scheidung zu begehren, hat ein sittsames Weib wegen der zu großen Geilheit ihres Mannes, als ein Mann wegen der großen Geilheit seines Weibes; denn das einmal gesegnete Weib bedarf der Ruhe für die Zeit, die Gott in der Natur des Weibes verordnet hat. Dem Manne aber ist keine Zeit verordnet worden, und er bedarf darum weniger der Ruhe seiner Natur denn das gesegnete Weib; darum ist bei einem Gerichte ein gesegnetes (schwangeres) Weib auch eher anzuhören denn ein nüchterner Mann.

(13) Bei einem Manne ist noch sehr darauf zu sehen, welch ein Leben er vor der Verehelichung geführt hat, ob ihn nicht etwa eine ausschweifende Jugendzeit durch vieles Sündigen nüchtern und untüchtig gemacht habe. Bei einem sehr begehrenden Weibe aber fällt diese Frage nahe von selbst weg. Denn hatte es schon als Maid sich einem unzüchtigen Leben des Gewinnes wegen in die Arme geworfen, so ist dadurch ihre Natur schon sehr abgestumpft worden, und soll sie später noch irgendeines Mannes ordentliches Weib werden, so wird es in seinem Begehren ganz eisig aussehen; ist aber ein Weib als noch seiende Jungfrau sehr züchtig bei einem heißen Blute gehalten worden, so ist da auch nicht der allenfalls strafbare Grund in dem ledigen Jungfrauenstande, sondern lediglich in des Weibes Natur zu suchen, auf welchen Grund in diesem Falle das Gericht kaum zu merken hat.

(14) Gegen die Gewalt der Natur aber ist jeder noch so weise richterliche Spruch eine hohle Nuß, und so wären bei einem heißblütigen Weibe auch entsprechende Mittel aus dem Bereich der Natur anzuwenden und mit denselben eine entsprechende Belehrung an das Herz des Weibes, und es möchte dann wohl besser mit demselben werden."

Nach Scheidung wegen Ehebruch ist Neuheirat nicht erlaubt

(jl.ev05.256,09) "Du kannst dich von solch einem Weibe, das offenbar eine Ehebrecherin ist, ohne weiteres scheiden lassen, - aber du darfst, so sie irgend lebt, um kein anderes Weib freien! Denn du kannst es nicht wissen, ob das Weib sich in der Folge nicht bekehrt und voll Reue in dein Haus zurückkehrt und du dann ein gebessertes, treues Weib hast. Hast du aber unter der Zeit eine andere gefreit, und das frühere Weib käme dann gebessert und voll Reue zu dir zurück, so würdest du es des neuen Weibes wegen nicht mehr annehmen können, und siehe, das wäre dann ja doch etwas Schlimmes für dich und noch etwas Schlimmeres für deine nun beiden Weiber; denn dem älteren könntest du keine Barmherzigkeit erweisen und von dem jüngeren dich nicht scheiden, und doch sollst du also barmherzig sein, wie der Vater im Himmel barmherzig ist. Wenn aber du die Barmherzigkeit nicht üben kannst, was bist du dann, und was willst du tun, um in Meiner Ordnung zu verbleiben? Hast du aber einen Drang und viel Natur, da blicke auf die Altväter zurück; aber in deinem Herzen sei Gott getreu und hüte dich vor der Geilheit und Unzucht und der Hurerei! Denn a Hurer und Ehebrecher werden in das Gottesreich nicht eingehen." (a 1.Kor.06,09-10)

Was kostet mich Ehebruch?

Ein Schutz vor Ehebruch besteht darin, dass Ehepartner sich vorher aufschreiben, welche Folgen ein Ehebruch haben würde:

  • Ehebruch ist Sünde und macht Gottes Segen in meinem Leben unmöglich.
  • Ehebruch ist ein Bruch meines Treueversprechens an meine Frau.
  • Ehebruch zerstört das Vertrauensverhältnis zu meiner Frau.
  • Ehebruch zerstört das Vertrauensverhältnis zu meinen Kindern.
  • Ehebruch nimmt mir meinen Status als Vorbild für meine Kinder.
  • Ehebruch raubt mir mein Selbstwertgefühl.
  • Ehebruch entmutigt die Menschen, die sich an meinem Leben orientieren.
  • Ehebruch zerstört mein Zeugnis als Christ in der Welt.
  • Ehebruch nimmt mir das Recht, zu predigen und die Gemeinde Gottes zu leiten.
  • Ehebruch ist ein Einfallstor für furchtbare Kollateralschäden wie Aids, Abtreibung oder kompromittierende Fotos im Internet.
  • Ehebruch dämpft Gottes Geist und damit Gottes Kraft, Führung und Hilfe in meinem Leben.
  • Ehebruch raubt meinen Kindern die Hoffnung, dass ihr Vater mit Gottes Hilfe eine Ausnahme sein kann. Letztlich ist Ehebruch ein Angriff auf ewige Hoffnung meiner Kinder.
  • Ehebruch spielt den Gegnern des Evangeliums in die Hände, weil sie ein weiteres Beispiel für einen (scheinbaren) christlichen Heuchler vorweisen können.
  • Ehebruch stellt meine Familie an den Pranger und beschmutzt den Ruf der Menschen, die mir am liebsten sind.
  • Ehebruch schadet der Person, mit der ich Ehebruch betreibe.
  • Ehebruch kostet mich meinen Dienst, mein Einkommen und mein Prestige als Prediger.
  • Ehebruch setzt meine Familie bewusst der Gefahr aus zu zerbrechen.
  • Ehebruch ist ein Schlag ins Gesicht meiner Frau, weil er zum Ausdruck bringt, dass sie mir nicht genügt.
  • Ehebruch ist eine Sünde, die (siehe David) sich trotz Buße in der nächsten Generation fortsetzen kann. Möchte ich das?
Quelle: http://www.frogwords.de/ehebruch


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