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Was ist Keuschheit bzw. Unkeuschheit?


Inhaltsübersicht:


Die Begriffe 'Keuschheit' bzw. 'Unkeuschheit'

Eine gründlichen Klärung des Begriffes 'Keuschheit' bzw. 'Unkeuschheit' ist wichtig, weil sonst schwerwiegende Verfehlungen gegen die göttliche Ordnung möglicherweise bagatellisiert oder übersehen werden, leichte Übertretungen dagegen überschätzt werden.

unkeusch ist eine sexuelle Handlung, die in Selbstsucht und Genußsucht ihr Motiv hat.

keusch ist eine sexuelle Handlung, die sich am Ziel der Zeugung orientiert und zugleich das Recht und Bedürfnis des Mitmenschen beachtet.

Definition der Keuschheit lt. kath. Katechismus

Was Unkeuschheit nicht bedeuten kann

Der Begriff a 'keusch' bzw. 'Keuschheit' wird im Alten Testament der Bibel nirgends verwendet. Erst im Neuen Testament wird er gebraucht. (a Phil.04,08; 1.Tim.05,22; Tit.01,08; Tit.02,05; 1. Petr.01.22; 1. Petr.03,02; Jak.03,17; Jak.04,08; b Apg.24,25; 2.Kor.06,06; Gal.05,22; 1.Tim.04,12; 1.Tim.05,02)

Er wird unterschieden von a 'züchtig' oder 'sittlich' (a Tit.02,08; b Tit.02,05)

Dasselbe gilt für den Begriff 'unkeusch'. (2.Tim.01,03)

Über die Begriffe 'keusch' bzw. 'unkeusch' schaffen folgende Offenbarungen Jesu durch Jakob Lorber Klarheit:

  • Un)Keuschheitsbegriff kann nicht den Beischlaf an sich betreffen. Sonst wäre sogar jede Zeugung als 'unkeusch' verboten. Im Jenseits wurde zur Klarstellung der Begriffe 'Keuschheit' bzw. 'Unkeuschheit folgendes erläutert: a "Du sollst nicht Unkeuschheit treiben, b nicht ehebrechen". - Unverkennbar ist dies das sechste Gebot, welches der Herr durch Moses dem israelitischen Volke gegeben hat. Dieses Gebot ist sicher eines der schwierigsten, um es in seiner Grundbedingung zu erfassen und dann auch genau im Lebensgrunde zu beobachten.« (2.Tim.01,03; 1.Petr.01,22; Jak.04,08; b 2.Mos.20,14; 5.Mos.05,18; Mt.05,27; JL.GSo2.079,01)

    a »Was wird eigentlich durch dieses Gebot verboten? - Und wen geht dieses Gebot überhaupt an, den Geist, die Seele oder den Leib? Wer soll da aus diesen drei Lebenspotenzen nicht Unkeuschheit treiben? Das wäre eine Frage. Was aber ist so ganz eigentlich die Unkeuschheit und was der Ehebruch? Ist die Unkeuschheit der gegenseitige Begattungsakt? Wenn das der Fall ist, so ist durch dieses Gebot auf jede Zeugung Beschlag gelegt; denn wir finden in dem einfachen Gebote durchaus keine bedingungsweise Ausnahme gestellt; es heißt einmal: »Du sollst nicht Unkeuschheit treiben« (a JL.GSo2.079,02)

    Unkeuschheit kann auch innerhalb einer Ehe vorkommen: a »Wenn also der Akt der Begattung gewisserart als der Kulminationspunkt der Unkeuschheit angesehen wird, so möchte ich selbst denjenigen kennen, der unter der gegenwärtigen Gestalt der Dinge auf der Erde eine Zeugung ohne diesen verbotenen Akt bewerkstelligen könnte. Ob jetzt in der Ehe oder außer der Ehe, der Akt ist derselbe. Ob er wirklich in kinderzeugender Absicht begangen wird oder nicht, er ist derselbe. Zudem hat das Gebot selbst keine Bedingung in sich, durch welche eine geregelte Ehe von der Unkeuschheit ausgenommen wäre.« {° JL.GSo2.079,03)

    a »Andererseits betrachtet aber muß doch jedem Menschen einleuchtend sein, daß es dem Herrn an der Fortpflanzung des menschlichen Geschlechts vorzugsweise gelegen ist und an einer weisen Erziehung desselben. Auf welchem Wege aber sollte sich das Menschengeschlecht fortpflanzen, wenn ihm der Zeugungsakt bei Strafe des ewigen Todes verboten ist? Ich meine, das kann ein jeder Mensch mit den Händen greifen, daß es hier offenbar einen Haken hat.« (JL.GSo2.079,04)

    a »Dazu aber muß noch ein jeder sich notgedrungen selbst das Zeugnis geben, daß sicher bei keinem zu haltenden Gebote die Natur dem Menschen allgemein so mächtig Prügel unter die Füße wirft, über die er stolpern muß, als eben bei diesem. - Ein jeder Mensch, wenn seine Erziehung einigermaßen geordnet war, findet keinen Anstand, oder höchstens einen nur sehr geringen, in der Haltung der übrigen Gebote; aber bei diesem Gebote macht die Natur allezeit eine kräftigen Strich selbst durch die Rechnung eines Apostels Paulus!« (a JL.GSo2.079,05)

  • Der (Un)Keuschheitsbegriff meint nicht die 'sexuelle Lust' an sich, da diese kaum trennbar zum Beischlaf gehört. Auch der Beischlaf an sich kann nicht gemeint sein. Sonst wäre jede Zeugung verboten, die mit dem Zeugungsakt verbunden ist. Der Begriff hängt also nicht mit dem Körper oder der Lust an sich zusammen. (a JL.GSo2.079,06) a »Offenbar sehen wir eine Untersagung der fleischlichen Lust, welch mit dem Zeugungsakte unzertrennlich verbunden ist. Liegt also das Verbot nur an der fleischlichen Lust und nicht zugleich auch an dem Zeugungsakte, so fragt es sich, ob von dem ordnungsmäßigen Zeugungakte die fleischliche Lust zu trennen ist? Wer aus euch kann solches erweisen und behaupten, die beiden gesetzlich geordneten Ehegatten empfänden beim Zeugungsakte nicht auch die zeitliche Lust? Oder wo ist dasjenige Gattenpaar, das da nicht wenigstens zur Hälfte durch die bevorstehende fleischliche Lust zum Zeugungsakte aufgefordert worden wäre?«

    a »Wir sehen aber nun daraus, daß wir mit diesem Gebote hinsichtlich der Unkeuschheit in Anwendung auf den leiblichen Zeugungsakt durchaus nicht aufkommen können. Entweder muß es einen reinen Zeugungsakt geben, der mit der Fleischeslust nichts zu tun hat, oder, wenn sich ein solcher Akt nicht erweisen läßt, muß der fleischliche Zeugungsakt nicht unter diesem Gesetze stehen und als eine freiwillkürliche, straflose Handlung des Menschen angesehen werden. - Denn solches ist schon bemerkt, daß sich das Gesetz schonungslos und jeder ausnahmsweisen Bedingung ledig ausspricht.« (a JL.GSo2.079,07)

    a »Das notwendige Bestehen der Menschen aber spricht sich laut gegen das Verbot dieses Aktes aus, sowie die allezeit schonungslos begehrende Natur. Denn da mag jemand sein, wes Standes er will, so wird er davon nicht freigesprochen, wenn er zu seiner Reife gelangt ist. Er müßte sich denn verstümmeln lassen und seine Natur töten, sonst tut es sich wenigstens in seiner Begierlickeit dazu auf keinen Fall, wenn er auch durch äußere Umstände von der Abktivität abgehalten wird.« (a JL.GSo2.079,08)

  • (Un)Keuschheit betrifft auch nicht die Seele. Der Körper ist nur ein Werkzeug für die Seele. Alle Handlungen des Leibes erfolgen auf ihr Denken, Wollen und Handeln, also auf ihre Impulse hin: (a JL.GSo2.079,09) »Also mit dem Fleische tut es sich auf keinen Fall. Vielleicht geht dieses Gesetz allein die Seele an? Ich meine, da die Seele durchaus das lebende Prinzip des Leibes ist und die freie Aktion desselben rein von der Seele abhängt, ohne welche das Fleisch tot ist, so dürfte es denn doch wohl schwerlich irgendwo einen Supergelehrten geben, der da im Ernste behaupten könnte, die Seele habe mit den freien Handlungen des Leibes nichts zu tun.«

    a »Der Leib ist ja doch nur das Werkzeug der Seele, künstlich (kunstvoll) eingerichtet zu ihrem Gebrauche; was soll es demnach mit einem Gebote allein für den Leib, der an und für sich eine tote Maschine ist? Wenn jemand mit einer Hacke einen ungeschickten Hieb gemacht hat, war da wohl die Hacke schuld oder seine Hand? Ich meine, solches wird doch niemand behaupten wollen, daß hier der Hacke der ungeschickte Hieb zuzuschreiben sei.« (a JL.GSo2.079,10)

    a »Ebensowenig kann man auch den Zeugungsakt als eine sündige Handlung dem Leibe zu schreiben, sondern allein nur dem handelnden Prinzip, das hier die lebendige Seele ist. Also muß auch unsere bisherige kritische Beleuchtung dieses Gebotes bloß der Seele gelten, welche im Fleische denkt, will und handelt; und so ist eben die Seele nach dem verlaufenden Kriterium notwendig frei von diesem Gebote. Also mit der Seele geht es auch nicht; so wird es doch mit dem Geiste gehen? Wir wollen sehen, was sich da der Geist wird abgewinnen lassen.« (a JL.GSo2.079,11)

  • (Un)keusch kann auch nicht der reine Geist sein. Der Geist steuert die Seele, da die Seele keine Urteilskraft, sondern nur den Drang zur Sättigung der verschiedenen Bedürfnisse besitzt: (a JL.GSo2.079,12) a »Was ist denn der Geist? Der Geist ist das eigentliche Lebensprinzip der Seele, und die Seele ist ohne den Geist nichts als ein substantiell ätherisches Organ, welches wohl zur Aufnahme des Lebens alle Fähigkeit besitzt, aber ohne den Geist nichts ist als ein substantiell-geistig-ätherischer Polyp, der seine Arme forttwährend nach dem Leben ausbreitet und alles einsaugt, was seiner Natur entspricht.«

    a »Die Seele ohne den Geist ist also eine bloß stumme polarische Kraft, welche den stumpfen Sinn nach Sättigung in sich trägt, selbst aber keine Urteilskraft besitzt, daraus ihr klar würde, womit sie sich sättigt und wozu ihr die Sättigung dient. Sie ist zu vergleichen mit einem Erzkretin, der keine andere Begierde in sich verspürt als diejenige, sich zu sättigen. Womit und warum? Davon hat er keinen Begriff. Wenn er einen großen Hunger verspürt, so frißt er, was ihm unterkommt, ob Unrat oder ob Brot oder eine barste Kost für Schweine, das ist ihm gleich.« (a JL.GSo2.079,13)

    a »Sehet, dasselbe ist die Seele ohne den Geist. Und diese angeführten Kretins haben eben auch bloß ein seelisches Leben, das heißt, in deren Seele ist entweder ein zu schwacher Geist oder oft auch gar kein Geist vorhanden. Daß aber solches der Fall ist, dazu brauchet ihr nichts als nur einen Blick in die Welt der finsteren Geister zu werfen; was sind diese? Sie sind nach dem Tode fortlebende Seelen, die bei Leibesleben auf die leichtsinnigste und oft böswilligste Weise ihren Geist in sich so sehr geschwächt und niedergedrückt haben, daß er ihnen in solchem Zustand kaum die kargst zugemessene Lebenserregung zu verschaffen imstande ist, bei der aber alle Lebensvorteile nicht selten im ewigen Hintergrund bleiben müssen!« (a (a JL.GSo2.079,14))

  • Der absolute Geist hat keine fleischlichen Begierden. Daher kann auch er keine Unkeuschheit betreiben: (a JL.GSo2.079,15) a »Wenn aber das nun evident erwiesen ist, so fragt sich: Wie und aufweiche Weise kann denn der absolute Geist Unkeuschheit treiben? Kann der Geist fleischliche Begierden haben? Ich meine, einen größeren Widerspruch dürfte es kaum geben als den, so sich jemand wollte im Ernste einen 'fleischlichen Geist' denken, der notgedrungenermaßen materiell sein müßte, um selbst grobmaterielle Begierden in sich zu haben.«

    a &aquo;Wenn aber schon ein Arrestant an seinem Arreste sicher nicht das größte Wohlbehagen findet, so wird umsomehr der absolute Geist noch eine geringere Passion haben, sich mit seinem freiesten Wesen mit der groben Materie auf immer zu verbinden und an derselben seine Lust zu finden. In diesem Sinne ist also ein Unkeuschheit treibender Geist doch sicher der größte Unsinn, den je ein Mensch aussprechen kann. Nun fragt sich demnach: Was ist also die Unkeuschheit, und wer soll dieselbe nicht treiben, indem wir gesehen haben, daß sowohl der Leib als auch die Seele und der Geist für sich nicht Unkeuschheit treiben können, so wie wir sie bisher kennen?« (a JL.GSo2.079,17)

Motive entscheiden über Keuschheit oder Unkeuschheit

Hand nach rechts Unkeuschheit ist vom Urwesen her eine Form der sexuellen Selbst- und Genußsucht.

  • Der (Un)Keuschheitsbegriff hängt mit dem Motiv der Zeugung zusammen; Beischlaf hat an sich weder mit Keuschheit bzw. mit Unkeuschheit zu tun: a »Es dürften zwar einige sagen: Moses hat sich später darüber näher ausgesprochen, indem er den Zeugungsakt ordnungsmäßig nur zwischen den gesegneten Ehegatten erlaubt, anderartig aber verboten hat, und hat auf die anderartige Zeugung, besonders, wenn ein verheirateter Mann diesen Akt begehen möchte, verordnet, daß solch eine Tat als Ehebruch zu betrachten sei und die Ehebrecher sich beiderseits des Todes schuldig machen. Solches ist richtig, aber nachträgliche Verordnungen geben dem einfach im Anfange gegebenen Gesetze dennoch keine andere Gestalt. Wer sich daran binden will, muß im ersten Gesetze seinen Prozeß behaupten; denn weder die Unkeuschheit noch der Ehebruch sind darin auf eine bestimmte Art verboten.« (a JL.GSo2.080,01)

    a »Wir haben bisher klar erläutert, was man allenfalls unter der Unkeuschheit verstehen könnte. Nachdem aber alles das auf den Zeugungsakt hinweist, so kann man auch die von uns bisher als bekannt angenommene Art der Unkeuschheit unmöglich durch dieses Gesetz als verboten ansehen.« (a JL.GSo2.080,02)

  • (Un)Keuschheit betrifft nicht den Zeugungsakt an sich, sondern die Motive dabei: (a JL.GSo2.080,03) a »Nun aber meldet sich ein in der Sache Wohlerfahrener, dieser spricht: Unter Unkeuschheit, die da verboten ist, wird bloß die leere Befriedigung des sinnlichen Triebes verstanden. Gut, sage ich; wenn aber ein Mann mit eines anderen Mannes Weibe, die von ihrem Mann nicht befruchtet werden kann, im Ernste ein Kind zeugt, frage, kann ihm das als sündiger Ehebruch angerechnet werden? Ich frage weiter: Wenn ein Jüngling, von seiner Natur getrieben, mit einem Mädchen ein Kind gezeugt hat, kann ihm das zur Sünde der Unkeuschheit angerechnet werden?«

  • Wer mit einer nicht empfängnisfähigen Frau schläft, um seinen Trieb zu befriedigen, verstößt gegen die Keuschheit, wenn die Motivation egoistisch ist: (a JL.GSo2.080,04) a »Ich frage weiter: Wenn ein Mann aus der Erfahrung weiß, daß sein Weib nicht befruchtungsfähig ist, er beschläft sie aber dennoch, weil sie ein üppiges Fleisch hat, das ihn reizt, er also doch offenbar seinen sinnlichen Trieb leer befriedigt; kann ihm dieser Akt zur Sünde der Unkeuschheit angerechnet werden?«

  • Wenn zeugungsfähige mit einer mächtig drängenden Natur, die aber aus politischen oder finanziellen Gründen nicht heiraten können, mit einer Frau schlafen, um ein Kind zu zeugen, begehen sie zwar keine Sünde der Unkeuschheit, übertreten aber evtl. andere zu beachtende Gebote: a »Ich frage weiter: Es gibt besonders in dieser Zeit, wie es sie auch zu allen Zeiten gegeben hat, eine Unzahl Menschen beiderlei Geschlechtes, welche gar wohl zeugungsfähig sind, und eine sie mächtig drängende Natur besitzen; aber sie sind vermöge politischer und dürftiger Verhältnisse nicht imstande, sich zu verehelichen. Wenn nun solche doppelt bedrängte Menschen den Akt der Zeugung begehen, sündigen sie wieder dieses sechste Gebot?« (a JL.GSo2.080,05)

    a »Man wird sagen: Sie sollen ihren Trieb Gott aufopfern und sich nicht begatten, so werden sie nicht sündigen. Ich aber sage: Welch ein Richter kann solch einen Fehler als eine wirkliche Sünde erklären? Was hat denn der Reiche darum für ein Verdienst, daß er sich ein ordentliches Weib nehmen kann, vor dem Armen, der dieser Glückseligkeit entbehren muß? Soll somit der Bemittelte ein größeres Recht auf die Zeugung seinesgleichen haben als der Arme? Heiligt also das Geld die Zeugung darum, weil sich der Reiche in den ordentlichen Besitz eines Weibes setzen kann, was tausend Unbemittelten unmöglich ist?« (a JL.GSo2.080,06)

    a »Dazu läßt sich noch fragen: Wer ist denn so ganz eigentlich schuld an der vielfachen Verarmung der Menschen? Sicher niemand anderer als der glückliche Reiche, der durch seine eigennützige Spekulation viele Schätze an sich zieht, durch welche nicht selten tausend Menschen sich für den ordentlichen Ehestand hinreichend befähigen könnten. Und dennoch sollte da der reiche Ehemann allein von der Sünde der Unkeuschheit frei sein, so er mit seinem ordentlichen Weibe Kinder zeugt, und der Arme allein sollte der Sündenbock sein, weil er sich eben kein Weib nehmen kann? Wäre das nicht geradeso geurteilt, als so man auf der Erde irgendeinen Wallfahrtsort bestimmen möchte und dazu ein Gebot gäbe, demzufolge niemand zu Fuß diesen Ort besuchen darf, um dort irgendeine sein sollende (angebliche, d. Hrsg.) Gnade zu empfangen, sondern ein jeder, der diesen Ort besucht und eine Gnade empfangen will, muß in einer höchst eleganten Equipage dahin gefahren kommen?« (a JL.GSo2.080,07)

    a »Wer ein solches Gebot für gerecht finden sollte, der müßte doch sicher im Ernste von einer solchen Welt sein, von welcher der Schöpfer Himmels und der Erde selbst nichts weiß, das heißt von einer Welt, die nirgends existiert; oder er müßte ein Abgeordneter des Satans sein!« (a JL.GSo2.080,08)

    a »Wir sehen aber nun aus diesen Betrachtungen, daß es sich mit der Erklärung unseres sechsten Gebotes durchaus nicht tut. Was werden wir denn anfangen, um diesem Gebote einen vollgültigen Sinn abzugewinnen? Ich sage euch im voraus: Es ist die Sache nicht so leicht, als es sich jemand vorstellen möchte.« (a JL.GSo2.080,09)

  • Der rechte Begriff von Liebe ist der Schlüssel zum Verständnis von (un)keuschen Handlungen. Das (egoistische oder uneigennützige) Motiv, d.h. die Art der Liebe zu einer Sache, ist entscheidend: (a JL.GSo2.080,10) a »Um den richtigen Sinn dieses (sechsten) Gebotes zu gewinnen, muß man ganz tief greifen und die Sache in der Grundwurzel fassen; sonst wird man sich dabei immer in der zweifelhaften Lage befinden, in der man leichtlich das, was nicht im entferntesten Sinne eine Sünde ist, als Sünde betrachten wird, und was wirklich eine Sünde ist, kaum der Mühe wert halten, es als eine Sünde zu betrachten.«

    a »Wo aber ist diese Wurzel?... Die Liebe ist der Urgrund und die Grundbedingung aller Dinge. Ohne Liebe wäre nie ein Ding erschaffen worden, und ohne die Liebe wäre kein Dasein denkbar...«(a JL.GSo2.080,11)

    a »Also ist die Liebe der Grund von allem und ist zugleich der Schlüssel zu allen Geheimnissen.« (a JL.GSo2.080,12)

    a »Wie aber läßt sich eben die Liebe mit unserem sechsten Gebot in eine erklärende Verbindung bringen?... Bei keinem Akte in der Welt ist die Liebe so innig verwoben wie gerade bei dem, den wir zu den unkeuschsündigen rechnen.« (a JL.GSo2.080,13)

    a »Der Mensch ist einer zweifache Liebe fähig, nämlich der göttlichen, welche aller Selbstliebe entgegen, und der Selbstliebe, welche aller göttlichen Liebe entgegen ist.« (a JL.GSo2.080,14)

  • Das Motiv und die Einstellung entscheiden darüber, ob ein Beischlaf keusch, (d.h. uneigennützig) oder unkeusch (d.h. genußsüchtig-egoistisch) ist: (a JL.GSo2.080,15) a »Nun fragt es sich: So jemand den Akt der Zeugung begeht, welche Liebe war da der Beweggrund, die Eigenliebe, unter deren Botmäßigkeit auch jegliche Genußsucht steht, oder die göttliche Liebe, welche nur mitteilen will, was sie hat, ihrer selbst gänzlich vergessend? Sehet, wir sind jetzt schon ziemlich dem eigentlichen Hauptkerne auf der Spur.«

    a »Setzen wir nun zwei Menschen: der eine begeht den Akt aus selbstsüchtiger Genußsucht, der andere aber in dankbarer Andacht für die Zeugungsfähigkeit, seinen Samen einem Weibe mitzuteilen, um in ihr eine Frucht zu erwecken. Welcher von den beiden hat denn gesündigt? Ich glaube, hier einen Richter zu machen und ein rechtes Urteil zu fällen, wird eben nicht schwer sein.« (a JL.GSo2.080,16)

  • Hand nach rechts Keuschheit bedeutet Freisein von Selbstsucht. Unkeuschheit bedeutet Eigenliebe, Selbst- und Genußsucht vor allem in Bezug auf Frau bzw. Mann: (a JL.GSo2.080,17) a »Damit uns aber die Sache völlig klar wird, müssen wir uns auch mit dem Begriffe 'Unkeuschheit' näher vertraut machen. Was ist Keuschheit und was ist Unkeuschheit? Keuschheit ist derjenige Gemütszustand des Menschen, in welchem er aller Selbstsucht ledig ist, oder in dem er rein ist von allen Makeln der Eigenliebe. Unkeuschheit ist derjenige Gemütszustand, in welchem der Mensch nur sich selbst berücksichtigt, für sich selbst handelt und seines Nebenmenschen, besonders in Berücksichtigung des Weibes, gänzlich vergißt

  • Eigenliebe, Selbst- und Genußsucht beim Beischlaf sind die schändlichsten Motive. Je nach der Ursache fällt auch die Frucht aus: (a JL.GSo2.080,18) a »Die Selbstsucht aber ist nirgends schmählicher, als wie gerade bei dem Akte, wo es sich um die Fortzeugung eines Menschen handelt. Warum denn? Die Ursache liegt am Tage. Wie der Grund, wie der Same, so auch wird die Frucht. Ist göttliche (uneigennützige) Liebe, also die Keuschheit der Same, so wird auch eine göttliche Frucht zum Vorschein kommen; ist aber Eigenliebe, Selbst- und Genußsucht, also der unkeusche Zustand des Gemütes der Same, welch eine Frucht wird da hervorgehen?«

  • Die Übertretung des 6. Gebotes durch Eigenliebe, Selbst- und Genußsucht oder Herrschsucht beim Beischlaf bringt ebensolche Menschen hervor. Davor will dieses Gebot bewahren: (a JL.GSo2.080,19) a »Sehet, in dem liegt es, was durch das sechste Gebot verboten ist. Wäre dieses Gebot beobachtet worden, so wäre die Erde noch ein Himmel, denn es gäbe auf ihr keinen selbstsüchtigen und herrschsüchtigen Menschen! Aber dieses Gebot ist schon im Anbeginne der Menschen übertreten worden, und die Frucht dieser Übertretung war der eigennützige und selbstsüchtige Kain.«

  • Jegliche Form von sex. Genußsucht (= Unzucht) und Egoismus ist Unkeuschheit: a »Aus dem aber geht hervor, daß nicht nur die sogenannte fälschlich bezeichnete 'Unzucht', welche man besser 'Genußsucht' nennen sollte, in die Reihe unserer zu behandelnden Sünden gehört, sondern jegliche Genußsucht, wie gestaltet sie auch immer sein mag, besonders aber, wenn ein Mann das ohnehin schwache Weib sich eigennützig zum genußsüchtigen Nutzen macht, ist als Sünde der Unkeuscheit zu betrachten.« (a JL.GSo2.080,20)

Keusche Zeugung außerhalb der Ehe

Wie die bisherigen Zitate zeigen, ist der absolut oberste und vorrangige Zweck des Beischlafes die Zeugung eines Menschen. Dadurch wird einer Seele die Möglichkeit gegeben, auf der Erde die Kindschaft Gottes, d.h. die höchstmögliche Nähe zu Gott zu erlangen. Weil dieser Zweck so vorrangig ist, gibt es Situationen, in denen Beischlaf eines/einer Verheirateten auch außerhalb der existierenden Ehe erlaubt sind. Dann aber sind mehrere Aspekte zu beachten.

Nicht nur die Zeugungsabsicht, sondern auch die Nächstenliebe ist zu berücksichtigen, wenn ein Beischlaf göttlicher Ordnung entsprechen soll.

  • Beischlaf außerhalb einer Ehe, um ein Kind zu zeugen, verletzt evtl. nicht das Gebot der Keuschheit, aber meist das Gebot der Nächstenliebe: (a JL.Ev03.215,03 f.) a »Drängt dich der Hauptgrund [Zeugungsabsicht, d. Hrsg.], so gehe und handle, und du hast keine Sünde [gegen die Keuschheit]! Aber es ist dabei dennoch so manches in eine ordnungsmäßige Berücksichtigung zu ziehen: Dieser Akt darf nicht außerhalb der Sphäre der wahren Nächstenliebe geschehen; ein Hauptgrundsatz der wahren Nächstenliebe aber lautet: 'Tuet euern Nächsten das, was ihr wünschet, daß sie auch euch tun sollen!'«

  • Sofern ein Mann zwecks Zeugung mit einer (verheirateten) Frau mit deren Einverständnis schläft, sündigt er zwar nicht gegen die Keuschheit (sofern beiderseitig eine uneigennützige Motivation zur Zeugung vorliegt). Er sündigt jedoch gegen die Nächstenliebe, weil er zwischen die Eheleute Disharmonie bringt und für die Frau große Unannehmlickeiten schafft. Das ist grobe Sünde gegen die Nächstenliebe: (a JL.Ev03.215,08) a »Gesetzt, dich selbst drängte ein ernster Akt [zur Zeugung, d. Hrsg.] in der Fremde, du träfst da ein Weib auf einem Felde, und du gewönnest es durch Geld und Worte, deinem Drange entgegenzukommen, und das Weib willfahrte dir das, so hättest du dadurch keine Sünde gegen die Keuschheit, auch keinen Ehebruch begangen, so die Person auch eines Mannes ordentliches Weib wäre. Aber so du bedacht hättest, in welche große und höchst trübe Verlegenheiten und Verfolgungen das Weib kommen werde, so der rechte Mann zu ihr sagen wird: "Weib, gib Rechenschaft, wer in dich den Samen gelegt hat, da ich dich seit dieser und jener Zeit nicht berührt habe!", - siehe, daß du dadurch den häuslichen Frieden zwischen einem Ehepaare gestört hast, das ist eine grobe Sünde wider die Nächstenliebe! Denn du hättest deinen, wenn schon ernsten Drang, wenn er keine Wollustleidenschaft ist, schon noch auf eine schicklichere Gelegenheit versparen können!«

    Auch wenn in diesem Falle der unverheiratete fremde Mann wegen des Einverständnisses der (verheirateten) Frau selbst keinen Ehebruch beginge, so liegt doch zumindest bei der verheirateten Frau Ehebruch vor, weil sie ohne Wissen und Wollen ihres Ehemannes dem Beischlaf mit einem fremden Mann zugestimmt hat.

Zusammenfassung des Begriffes Keuschheit

Keuschheit bzw. keusch ist eine Handlung bzw. Einstellung, wenn

  • ein Beischlaf dazu dient, ein Kind zu zeugen (dem Ordnungsgesetz entsprechend.)

  • nicht Genuß, bzw. Wollust das Motiv ist;

  • die Motivation der sexuellen Handlung uneigennützig ist;

  • Wünsche, Bedürfnisse des Andern berücksichtigt werden;

  • alle Fehler der Eigenliebe fehlen;

  • keine sonstige, die Nächstenliebe verletzende Haltung, Handlung oder Motive vorliegen.

Zusammenfassung des Begriffes Unkeuschheit

Unkeuschheit bzw. unkeusch ist eine Handlung bzw. Einstellung, wenn die Motive einer sex. Handlung bestehen aus

  • fehlender Zeugungsabsicht

  • Genußsucht, Wollust

  • Selbstsucht (Egoismus) die Motivation ist

  • Unmäßigkeit / Übertreibungen

  • Raffinesse

  • Herrschsucht

  • Hochmut


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