Dürfen Priester über Gläubige in der Beichte richten?

Jesu Christi Mitteilungen durch Prophet Jakob Lorber (1800-64)


Kurzfassung der Aussagen in Lorbers Werken

Mit dem Anspruch, Sünden zu vergeben oder sie nicht zu vergeben, maßt sich ein Priester zugleich auch ein Richteramt an. Dazu erläuterte Jesus:

1) Eine Richtervollmacht erhielt niemand von Gott; wer es behauptet, lügt und ist ein 'Täter des Übels', der im selben Maße gerichtet wird, wie er andere richtet und verdammt. (jl.erde.071,13 f.)

2) Bei Unverbesserlichkeit eines Sünders soll man Jesus die Vergeltung nach seinen Werken überlassen. Dies ist aber kein Richten, sondern eine Vollmacht aus der Nächstenliebe. (jl.erde.071,15)

3) Die Möglichkeit, sich gegenseitig die Schuld erlassen zu können, entlastet die Menschen von Mißbräuchen und der Abhängigkeit von Priestern. Daher kann aus der angeblichen Binde- und Lösegewalt an Petrus kein kirchl. Richteramt abgeleitet werden; es bestand nie ein solches Recht von Gott. (jl.erde.071,16-18 .23a)

4) Priester, die eine ordnungsgemäße Seelsorge durch Laien mißbilligen oder verurteilen und von sich behaupten, sie selbst hätten ausschließlich die Macht und die Gewalt, Sünden nachzulassen oder gar dieselben einem Sünder, der sich ihnen anvertraut, vorzuenthalten, ihn zu richten und die sich im sogenannten Beichtstuhle sogar als 'Stellvertreter Gottes' titulieren lassen, sind Hindernisse beim Zugang zu Gott. (jl.erde.072,09 f.)

5) Falls ein Priester die Absolution verweigert, kann man zu einem anderen Priester gehen - sofern man überhaupt auf diese an sich für die wahre Sündenvergebung unnötige priesterliche Lossprechung Wert legt. Wer zu Gott kommt und seine Regeln zur Sündenvergebung einhält, bekommt die Schuld erlassen.

6) Die wahre Schuldvergebung ist nicht davon abhängig, ob ein Priester in der Beichte die Absolution (Freisprechung von der Schuld) erteilt oder nicht. Gott allein, nicht die priesterlich angemaßte Autorität entscheidet frei darüber.

6) Gottes Bereitschaft, Sünden zu vergeben, ist nie von Priestern abhängig. Wer sich reuevoll in Liebe an ihn wendet und seinen Sinn völlig ändert, findet Vergebung - egal, ob ein Priester Absolution erteilt oder nicht.


Originaltexte: Dürfen Priester über Gläubige in der Beichte richten?

zu 1) Beichte als Richteramt ist verwerflich und fällt auf den Richter zurück: a »Wer sich ein göttliches Richteramt anmaßt, der ist ein eitler Täter des Übels und wird in eben dasselbe Gericht kommen, in welchem er seine Brüder gerichtet hat. Wer da verdammt, der wird verdammt werden, und wer da verflucht, der wird verflucht werden. Wer mit der Hölle richtet, der wird sein Gericht in der Hölle finden. Wer mit dem Tode richtet, der wird den Tod finden; wer mit dem Schwerte, der wird mit dem Schwerte gerichtet, und wer mit der Finsternis richtet, der wird in die äußerste Finsternis hinausgestoßen werden, da wird sein Heulen und Zähneknirschen; - wer aber nicht gerichtet sein will, der richte auch nicht. (a jl.erde.071,12)

So aber jemand sagen möchte, er habe Macht von Mir, zu richten, dem sage Ich, daß er ein Lügner ist in Ewigkeit; denn Ich habe Meinen wiedergeborenen Aposteln und Jüngern nur eine Macht der höchsten Nächstenliebe gegeben, die Ich der Liebe zu Mir gleichgestellt habe. Und dieser höchste Grad der Nächstenliebe ist Mein Geist in dem Herzen jedes Wiedergeborenen, wie auch im Herzen derjenigen, die an Mich glauben, Mich lieben und ihre Brüder Meinetwegen. Kraft dieser Liebe, die da ist Mein Geist im Menschen, hat jedermann das pflichtschuldigste Recht, seinen Feinden, sooft er will, von ganzem Herzen zu verzeihen; und sooft ein Mensch seinem Feinde verziehen hat durch Meinen Geist in ihm, sooft soll es auch in allen Himmeln demselben Sünder verziehen sein.« (jl.erde.071,13)

zu 2) Für den Fall absoluter Unverbesserlichkeit eines Gegners empfahl Jesus: a »Wenn es aber einen bösen Feind gibt, an dem alle Verzeihung fruchtlos ist, da solle der Mensch sagen: "Der Herr vergelte es dir nach deinen Werken!", - und darin besteht die Vorenthaltung der Sünde. (a jl.erde.071,14)

Ist diese Vollmacht wohl ein erteiltes Richteramt? - O nein, das ist nur eine Vollmacht der höchsten Nächstenliebe oder einer Liebe, die Meiner göttlichen gleichkommt, - aber ewig nie ein Richteramt, welches Ich Selbst von Mir hintangeschoben habe und habe es darum um so weniger einem Menschen erteilt.« (jl.erde.071,15)

zu 3) Die Möglichkeit, sich gegenseitig die Schuld erlassen zu können, entlastet die Menschen von Mißbräuchen der Priester: a »Ich habe aber diese höchste Liebesvollmacht eben aus Meiner höchsten Liebe darum den Menschen gegeben, damit die Menschen untereinander selbst sich desto leichter wahrhafte Brüder in Meinem Namen werden könnten; denn bei den Juden konnte niemand, außer allein der Hohepriester, eine Sünde, die ein Mensch an dem andern beging, wieder sühnen, und das nur zu gewissen Zeiten und durch bestimmte Opfer. Zwei Menschen, die gegeneinander gesündigt hatten, blieben so lange Feinde, bis sie der Priester und das Opfer versöhnt hatten. (a jl.erde.071,16)

Wie mißlich war dieser Umstand - der freilich mehr eine falsche Auffassung des Gesetzes, als das Gesetz selbst war - für solche Menschen, welche nicht selten viele Tagereisen von Jerusalem entfernt lebten! Um diesem alten Mißbrauche des Gesetzes kräftigst zu begegnen und den Menschen ihre Bürde möglichst zu erleichtern, habe Ich demnach jedem Menschen die höchste göttliche Liebesmacht damit gegeben, daß jeder seinem Beleidiger von ganzem Herzen verzeihen kann, und daß diese Verzeihung auch für alle Himmel gültig ist. (jl.erde.071,17)

Wer wohl kann daraus eine Vollmachtserteilung herausbringen, die sich ein Richteramt aneignet? Oder wenn Ich so etwas getan hätte, hätte Ich da nicht Mir Selbst widersprochen, so Ich auf der einen Seite alles Richten verdammte, aus der andern Seite aber es dennoch als unerläßliche Bedingung zur Seligwerdung anbefohlen hätte?! So etwas ließe sich wohl kaum von einem blöden Menschen erwarten, geschweige erst von der allerhöchsten Weisheit Gottes.« (jl.erde.071,18)

Was für die jüdische Praxis der falschen Sündenvergebung galt, gilt auch für die kath. Beichte: a »Wer kann da ein noch lästigeres Richteramt herausleiten, als es das frühere jüdische war? Wo solches besteht, besteht es wider alle Meine Anordnung.« (a jl.erde.071,23a)

zu 4) Über selbstherrliche Priester, die ein Monopol auf die Beichte beanspruchen und andere richten, sagt Jesus: a Wenn »ein solcher ungerechter Haushalter von einem Beichtvater wähnt, er habe ausschließlich die Macht und die Gewalt, Sünden nachzulassen oder gar dieselben einem Sünder, der sich ihm anvertraut, vorzuenthalten, ihn zu richten und sich im sogenannten Beichtstuhle sogar als 'Stellvertreter Gottes' titulieren zu lassen, der ist ein Täter des Übels und ein Seelen- und Geistestotschläger, da er eigenmächtig sich vor die Pforten des Himmels hinstellt, selbst nicht hinein will und sonst auch niemanden hineinlassen will. (a jl.erde.072,09)

Ein solcher ist gleich jenen Pharisäern, Schriftgelehrten und Priestern der Juden, die dem Volke die größten und schwersten Lasten aufbürdeten, durch deren unmögliche Tragung das arme Volk einzig und allein den Himmel gewinnen könnte; sie selbst aber rührten solche Lasten nicht mit einem Finger an. Diese sind es, die die Pforten des Reiches Gottes versperren, jeden, der hinein möchte, mit höllischem Zornfeuer hintantreiben und selbst auch nicht hinein wollen; dafür aber werden sie auch, wie es geschrieben steht, dereinst desto mehr Verdammnis empfangen.« (a jl.ev06.151,11; b Mt.24,23 Mk.13,21)

zu 5) Jesus empfahl jenen, die meinen, sie bräuchten zur Sündenvergebung eine priesterliche Absolution, wenn ein Priester sie verweigert: a »So dir irgendein Priester seine wenig sagende Lossprechung nicht erteilen möchte, so gehe zu einem zweiten, dritten usw. Und solltest du keinen finden, der dich losspräche, alsdann komme nur getrost zu Mir und gedenke des verlorenen Sohnes und sei versichert, daß Ich als wahrer, heiliger, bester Vater Meine Kinder gewiss eher denn alle die herzlosen Mietlinge in Mein Haus und Herz mit offenen Armen aufnehmen werde!« (a jl.him1.270,07)

zu 6) Jesus tröstete eine Frau, die in Konflikte kam, weil ein Priester ihr die Absolution bei der Beichte vorenthielt: a »Nur Ich allein bin der einzig und allein rechte Arzt und kann frei helfen, wem Ich will. Ich lasse mich ewig nimmer binden von irgendeinem gallsüchtigen Kleinpriester, dem viel mehr eine vermeintliche Verkümmerung seiner geistlichen Autorität als das wahre Seelenheil seiner sogenannten 'Beichtkinder' am Herzen liegt.« (a jl.him1.269,02)

zu 7) Jesus stellt seine Autorität über Priester klar: a »Ich bin ein vollkommen freier und über alles mächtiger Herr, Gott und Vater und hänge nicht im allergeringsten ab vom Priestertum und kann allein Jedwedem seine Sünden vergeben, der sich reuig in aller Liebe zu Mir wendet; denn Ich bin auch ein Herr über alle Sünder! Und so Ich jemandem seine Schuld nachsehen will, vermöge seiner vollen Sinnesänderung - siehe, da stehe Ich auch gar nicht an auf eine aus törichten Gründen vorenthaltene Absolution eines 'wolleverkümmert' sich wähnenden Priesters.« (d.h. der Angst um seine Vorteile aus dem Amt hat, d. Hsg.) (a jl.him1.270,05)


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