Jakob Lorber: 'Himmelsgaben', Band 2


05] So werden sie es auch nicht unterlassen, Mietlinge zu dingen, die dieser Stadt und ihren weltlichen Behörden wie auch ihren Vorständen ein »Lebehoch« darbringen werden in anderen Städten, und zwar an solchen Plätzen, an denen ein solch demonstratives Benehmen irgendeinem Hofmanne zumeist auffallen muß.

06] Daher habe Ich dir schon letzthin eine strenge Überwachung dieser Baalsknechte anbefohlen, weil Ich wohl sehe und sehr genau weiß, was da diese Verruchtheit alles zu tun imstande ist, um ihre Rache zu kühlen und dadurch zu ihrem herrschsüchtigen Zwecke zu gelangen.

07] So werden sie auch anonyme Blätter unter allerlei Entstellungen über das hier nicht nach ihrem Sinne erfolgte Begräbnis (einer hervorragenden Persönlichkeit) einsenden, um womöglich die weltlichen Behörden dieser Stadt zu verdächtigen und sie so irgendeiner Verantwortung zu unterziehen, ja sie womöglich sogar aus dem Amt zu entfernen, oder das Staatsoberhaupt wenigstens dahin zu vermögen, daß es ihnen (den Priestern) die Gewalt einräume, solchen »ketzerischen« Landes- und Stadtbeamten ein zweites sogenanntes lebendiges Glaubensbekenntnis abzunehmen, indem solche Beamte weder Kirchen zu besuchen und noch weniger der Beichte obzuliegen pflegen und somit Kirche und Staat nicht mehr wissen könne, in was für verruchten Händen sich die weltliche Amtsgewalt befinde.

08] Ich aber sage und rate dir: Sammle dir eine gerechte Beschwerde, lasse sie von recht vielen Zeugen bewahrheitskräftigen, suche auch den Gouverneur dazu zu vermögen, ein gleiches zu tun; und getraute er sich nicht, so tue es für dich! - Solche gegründete Beschwerde reicht höchsten Ortes ein und bittet auf euere Kosten um eine völlig unbefangene Hofkommission, so werdet ihr den Baalsdienern die Wege abschneiden, auf denen sie euch bei Hofe zu verdächtigen emsigst bemüht sind - was ihnen aber freilich nicht gelingen wird, da dies Meine Sorge ist.



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