Schuldnachlass nur durch Beichte vor einem Priester?

Jesu Christi Mitteilungen durch Prophet Jakob Lorber (1800-64)


Kurzfassung der Aussagen in Lorbers Werken

Im Evangelium wird darauf hingewiesen, daß sich zur Zeit Jesu a ein Geheilter oder von Sünden befreiter Mensch 'dem Priester zeigen mußte'. Darf daraus abgeleitet werden, daß Priester das Privileg besitzen, daß nur sie die Sünden nachlassen können? (a Mt.8,4 Mk.1,44; Lk.5,14; 17,14)

1) Zwischen einer Beichte in der römischen Kirche, bei der Sünden vergeben werden und einer Beichte, in der sich ein durch Jesu lebendiges Wort gereinigter und mit dem Heiligen Geiste getaufter Mensch irgendeinem Priester bloß des äußeren Kultus wegen zeigt, ist ein himmelweiter Unterschied. (jl.him2.321,01)

2) Die kath. Beichte zur Sündenvergebung kann sich nicht auf die Bibel stützen. Diese ordnet nirgends an, daß man seine Sünden nur einem Priester bekennen dürfe oder müsse. Wenn Gott einem Sünder seine Schuld erlassen hat, kann der Gereinigte zwar zusätzlich noch einmal seine Schuld einem Priester eingestehen, jedoch ist dies nicht nötig. Wo Gott die Sünden erläßt, braucht es keinen Priester mehr dazu. (jl.him2.321,02 f.)

3) Das Recht, Sündern den Ablaß der Sünden zu verweigern, haben Priester nicht, weil sie auch nicht die Vollmacht haben, von Sünden freizusprechen. (jl.him2.321,04)

4) Sünden werden von Gott - auch ohne Beichte - nachgelassen, wenn man Sünden nicht mehr begeht, die begangenen wahrhaft bereut, dafür den Armen aus Liebe zu Gott Almosen gibt und man all seinen Feinden von Herzen vergibt und für sie im Geiste der Liebe und in der Wahrheit betet. (jl.him2.322,06 f.)

5) Kultische Regeln einer Konfession kann man einhalten, um bei niemandem Anstoß zu erregen, aber vor Gott haben sie keine Bedeutung. (jl.him2.322,09)


Originaltexte: Muß sich ein Sünder oder ein von Sünden gereinigter Mensch zu einem Priester begeben bzw. muß man überhaupt beichten?

zu 1) Jesus kritisiert die Beichtpraxis der kath. Kirche: a »Zwischen einer Beichte, bei der Sünden vergeben werden in der römischen Kirche - und einer Beichte, in der sich ein durch Mein lebendiges Wort gereinigter und mit dem Heiligen Geiste getaufter Mensch irgendeinem Priester zeigt bloß des äußeren Kultus wegen, ist ein himmelweiter Unterschied.« (a jl.him2.321,01)

zu 2) Die kath. Beichte zur Sündenvergebung kann sich nicht auf die Bibel stützen: a »Denn im ersten Falle wird eine in der Schrift nirgends angeordnete Handlung begangen ob der vermeintlichen Sündenvergebung. Im zweiten Falle aber ist der Sünder lange schon völlig gereinigt und hat sich lediglich nur irgendeinem vernünftigen Priester zu zeigen, welches Sichzeigen eben auch in einer Art Beichte bestehen kann, mit welcher der sich Zeigende dem Priester angeben kann, was, wie und wann er gesündigt und seit wann er diese Sünden durch Meine Gnade völlig abgelegt hat und sie nicht mehr beging. Der vernünftige Priester wird ihm dann auch die gewöhnliche äußere Absolution erteilen.« (a jl.him2.321,02 f.)

zu 3) Im Falle einer Verweigerung der Absolution durch einen Priester empfiehlt Jesus: a »Es versteht sich aber von selbst, daß, so da jemand an einen dummen Priester käme, der ihm die Absolution verweigern wollte, man von ihm sich zu entfernen hat, und zwar mit dem besten Gewissen. Denn wem Ich Selbst die Sünden erlasse, dem sind sie schon erlassen, und wenn sie ihm tausend Priester vorenthalten würden!« (a jl.him2.321,04)

zu 4) Auch ohne Beichte vor einem Priester läßt Gott die Sünden unter folgenden Bedingungen nach: a »Das beste Mittel zur Nachlassung der Sünden aber ist, die Sünden nicht mehr zu begehen, die begangenen aber wahrhaft zu bereuen, dafür den Armen aus Liebe zu Mir Almosen zu geben und all seinen Feinden von Herzen zu vergeben und für sie zu beten im Geiste und in der Wahrheit. - Denn wenn es einen gereuet, daß er gesündigt hat, da gereut es auch Mich, daß Ich ihn darob strafen wollte. - Das Almosen aber bedecket ohnehin die größte Menge der Sünden. - Und dem, der vergibt, wird auch vergeben werden, und hätte er Sünden, wie da ist des Sandes im Meere und des Grases auf der Erde! (a jl.him2.322,06a) 

Das sind demnach die einzigen Mittel, durch die jedweder Sünder ohne alle Beichte die Sündenvergebung erhalten kann, und sonst gibt es keine!« (jl.him2.322,07)

zu 5) Kultusregeln eine Konfession kann man einhalten, um niemandem Anstoß zu erregen, aber vor Gott haben sie keine Bedeutung. a »Hat aber jemand auf diese Weise die rechte und allein gültige Sündenvergebung von Mir aus erhalten, so er den vorgeschriebenen evangelischen Bedingungen werktätig im Geiste und in der Wahrheit nachgekommen ist, dann kann er sich, so er will, des äußeren Kultus wegen ja einem vernünftigen Priester zeigen. - Aber als 'Bedingung zur Seligkeit' habe dieser Rat keine Geltung! Sondern er ist euch lediglich darum gegeben, damit ihr durch dessen ganz unschädliche Beachtung in eueren irdischen Verhältnissen desto unbeanstandeter durchkommen möget! (a jl.him2.322,08)

Ihr dürft alles tun, was der äußere Kultus verlangt, um niemandem irgendein Ärgernis zu geben. Denn das sind ja die Zeichen der Wiedergeburt eures Geistes, daß auch ihr mögt die Schlangen und Skorpionen dieser Zeit angreifen, und sie werden euch nicht schaden, und mögt auch den vergifteten Becher trinken (d.h. die Lehre Babels anhören) und das Gift wird euch nicht verkümmern.« (jl.him2.322,09)


Home |  Katholische Kirche |  Zurück zur Themaübersicht Sünde, Schuld, Sühne

© by Gerd Gutemann; Weiterverbreitungserlaubnis