Falldefinition für Infektion mit dem neuen Influenza A/H1N1 Virus in Anlehnung an die Empfehlungen des ECDC (Europäisches Zentrum für Seuchenkontrolle)
Die klinischen Kriterien (typische Erscheinungsbilder) werden definiert als:
1. grippeähnliche Erkrankung (ILI, influenza like illness)
2. Pneumonie
3. fieberhafte Atemwegserkrankung
4. akute respiratorische Erkrankung (ARI, acute respiratory illness)
Die möglichen Symptome werden definiert mit: Fieber, Husten, Kopfschmerz, Schnupfen, Halsschmerzen, Durchfall, Erbrechen oder Muskelscherzen.
Jede Person mit einem der nachfolgenden drei Symptome gilt als klinischer Fall:
1. Fieber UND Zeichen und Symptome einer akuten Atemwegserkrankung
Die Laborkriterien werden definiert als: Mindestens einer der folgenden Labornachweise:
2. Lungenentzündung (schwere Atemwegserkrankung)
3. Tod an einer akuten Atemwegserkrankung unbekannter Ursache.
1. Echtzeit RT-PCR
Die epidemiologischen Kriterien werden definiert als:
2. Virusisolierung
3. Vierfacher Anstieg von spezifischem Influenza A/H1N1 virusspezifischen neutralisierenden Antikörpern
1. Enger Kontakt zu einem bestätigten Fall von Influenza A/H1N1 während der Krankheitsphase
Die EU Falldefinition unterscheidet:
2. Kurz zurückliegender Kontakt zu einem erkrankten Tier mit Verdacht auf oder bestätigter Schweineinfluenza A/H1N1
3. Absolvierte Reisen in Regionen, in denen bestätigte Fälle von Influenza A/H1N1 aufgetreten sind
1. Möglicher Fall - jede Person, welche die klinischen und epidemiologischen Kriterien erfüllt.
2. Wahrscheinlicher Fall - jede Person, welche die klinischen und epidemiologischen Kriterien erfüllt mit einer nachgewiesenen, nicht typisierbaren Influenza A Infektion.
3. Gesicherter Fall - jede Person, welche die klinischen und epidemiologischen Kriterien erfüllt mit einer nachgewiesenen Infektion. (APA)